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News und Lesenswertes

E-Autos: Vorsicht beim Laden, Hausnetz muss auf Ladevorgang ausgerichtet sein

Soll das Elektroauto in der eigenen Garage geladen werden, müssen die elektrischen Anlagen auf diese Belastung ausgerichtet sein. Denn: Der einfache Steckdosenanschluss in der Garage ist für diese Dauerbelastung häufig nicht ausgelegt. Bei langen Ladezeiten können die verlegten Stromkabel unter der hohen Belastung Wärme entwickeln: Die Gefahr für einen Kabelbrands steigt. Deshalb sollten feste Ladeeinrichtungen wie z.B. Wallboxen oder Ladesäulen, die an den Starkstrom angeschlossen sind, mobilen Ladeeinrichtungen vorgezogen werden. Um Netzüberlastungen zu vermeiden, müssen die festinstallierten Ladeeinrichtungen zudem beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden.

Kommt es während des Ladevorgangs doch zu einem Brand, sind viele Schäden über die Hausrat und die Wohngebäudeversicherung versichert. Der Versicherungsschutz ist allerdings gefährdet, wenn die Installation einer Ladeeinrichtung einschließlich der dazugehörigen Stromversorgung nicht durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt wird.

Aufladen in der Garage: Vorsichtsmaßnahmen treffen

Wussten Sie schon, dass der Brand eines Elektroautos die Feuerwehr vor eine besondere Herausforderung stellt? Denn durch giftige, brennbare oder explosionsfähige Stoffe, die aus der brennenden Batteriezelle austreten können, gestaltet sich der Löschvorgang äußert schwierig. Brände sollten umso mehr vermieden werden. Damit der Brand eines Fahrzeugs nicht auf die Garage – und andersherum – überspringen kann, ist es wichtig, dass in der Garage ausschließlich nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden. Auch sollten möglichst keine leicht brennbaren Gegenstände wie Plastikmüll, Altpapier oder Holzmöbel in der Garage gelagert werden. E-Bikes stellen bei einem Brand eine zusätzliche Gefahrenquelle dar, deshalb sollten auch sie möglichst separat vom Fahrzeug untergebracht und geladen werden. Die Installation einer Brandmeldeanlage sorgt für zusätzliche Sicherheit.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Gewerbetreibende: Sind Ladestationen mitversichert?

Bei etlichen Anbietern sind Ladestationen auf Antrag kostenfrei mitversichert. Das gilt für serienmäßig hergestellte stationäre Ladestationen inkl. Anschlussleitung sowie fest installierter Ladekabel und -stecker, die von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden und zur Eigennutzung zur Verfügung stehen. Nicht versichert hingegen sind in der Regel Prototypen und Einzelanfertigungen sowie Stromtankstellen mit öffentlichem Zugang.

 

 

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© Bild von Rathaphon Nanthapreecha von Pexels