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News und Lesenswertes

Haftpflichtversicherung: Eine umsichtige Fahrweise und die Beachtung von Warnhinweisen und Regeln obliegt auch Fahrradfahrerinnen

Nicht nur Autofahrerinnen, auch wer mit seinem Rad unterwegs ist, hat sich an die Regeln zu halten.

Ein 15-jähriges Mädchen war mit dem Rad unterwegs. Von einem Radweg kommend, überfuhr sie einen Gehweg und gelangte auf die Straße. Hier prallte sie mit einem herankommenden Auto zusammen. Nach dem Unfall forderte das Mädchen vom Autofahrer Schadensersatz in Höhe von 200 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro. Ihren Angaben zufolge sei der Autofahrer deutlich zu schnell unterwegs gewesen, da am Unfallort die Sicht auf den Radweg durch parkende Fahrzeuge und hohe Hecken und Büsche beeinträchtigt war. Der Autofahrer hätte deshalb nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Die Versicherung des Autofahrers verweigerte aber mit der Begründung der Autofahrer sei zum gerade einmal 32 Stundenkilometer schnell gewesen und das Mädchen sei ohne auf die Vorfahrt des Autofahrers zu achten, auf die Straße gefahren. Der Fall ging vor Gericht.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des Versicherers an. Für den Autofahrer sei eine gefährliche Situation nicht erkennbar gewesen. An konkreten Anhaltspunkten hierfür fehlte es, da die Radfahrerin durch eine hohe Hecke für den Autofahrer gar nicht sichtbar gewesen war.

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© Bild von Andrea Piacquadio von Pexels