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News und Lesenswertes

Rechtsschutz-Schadenbeispiele: Versichert oder nicht?

Immer mehr Haushalte haben eine Rechtschutzversicherung oder interessieren sich für den Abschluss einer solchen Police. Schließlich übernimmt sie – je nach Art des Produkts – die Kosten für juristische Auseinandersetzungen im privaten oder gewerblichen Bereich, auch wenn man selbst aktiv die Klage vorantreibt.

Ein solcher Schutz gewinnt vor allem deshalb an Bedeutung, weil die durchschnittlichen Kosten für Gerichtsverfahren (Anwalts- und Gerichtskosten) in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen sind als das Inflationsniveau. Kein Wunder also, dass einige Rechtsschutzversicherer zuletzt enorme Vertragszuwächse verzeichnen konnten. Allerdings haben sich die gestiegenen Schadenkosten bei einigen Anbietern auch mit deutlich roten Zahlen bemerkbar gemacht.

Warum Versicherer nicht leisten

Grundsätzlich spielt es bei der Entscheidung zur Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer eine Rolle, ob dieser in der angestrebten Klage eine Aussicht auf Erfolg vermutet. Auch die vereinbarte Wartezeit kann entscheidend für die Deckung sein und soll vermeiden, dass Verträge noch schnell abgeschlossen werden, obwohl sich ein Schadenfall bereits anbahnt. Diese und andere Gründe führen immer wieder zu Beschwerden von Kunden über ihren Rechtsschutzversicherer. Hier eine Auswahl von Schadenbeispielen in der Rechtsschutzversicherung, bei denen der Versicherungsombudsmann entschied.

Rechtsschutzfall vor oder nach Vertragsabschluss?

Eine Hausbesitzerin erfuhr durch eine Benachrichtigung der Stadt vom Bauvorhaben der Nachbarn erfahren und schloss deshalb eine Rechtsschutzversicherung ab. Trotz behördlicher Einwände der Frau wurde die Genehmigung für das Bauvorhaben erteilt. Dagegen wollte sie rechtliche Schritte einlegen, forderte also eine Deckungszusage vom Versicherer. Der lehnte ab, weil der Rechtsschutzfall bereits mit der ersten Benachrichtigung eingetreten sei und somit vor Beginn des Versicherungsvertrages gelegen habe. Trotzdem musste der Versicherer die Kostenübernahme für ein zwischenzeitlich eingeleitetes Widerspruchsverfahren erteilen, weil der Rechtsschutzfall nicht mit der Benachrichtigung ausgelöst wurde, sondern mit der Erteilung der als rechtswidrig angesehenen Baugenehmigung. Und das war nach Abschluss der Police.

Gilt ein Kanu als versichertes Fahrzeug?

Eine Frau war mit Mann und Kind in einem Kanu auf einem Fluss unterwegs. Weil dies angeblich verboten sei, sollte sie ein Ordnungsgeld berappen. Sie wollte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, und verlangte eine Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer. Der verweigerte diese, weil ein Kanu kein versichertes Fahrzeug im Sinne der Vertragsbedingungen darstelle. Hier seien nur Motorfahrzeuge gemeint, zumal an anderer Stelle in den Bedingungen explizit von Motorfahrzeugen die Rede war. An der entsprechenden Stelle zum „Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Fahrer eines fremden Fahrzeuges oder als Fahrgast“ allerdings war nur von „Fahrzeugen“ die Rede. Dies war ausschlaggebend. Nur weil an späterer Stelle explizit von Motorfahrzeugen die Rede sei, würde dies nicht automatisch weitere Fassungen einschränken. Da an der entscheidenden Stelle von allen Fahrzeugen die Rede war, gelte dies auch für das Kanu. Der Versicherer musste die Deckungszusage erteilen.

Abgrenzung zwischen Privat- und Berufs-Rechtsschutz

Ein Bestatter hatte eine Fachmesse für seinen Berufsstand besucht. Beim Begutachten eines ausgestellten Sarges geriet er mit seinem linken Zeigefinger in den Schließmechanismus des sogenannten Rollschlittens. Dieser schnappte zu und trennte ihm die Fingerkuppe teilweise ab. Der, Mann verlangte Schadenersatz vom Aussteller. Dieser wollte nicht zahlen. Der Mann wollte mit seiner Rechtsschutzversicherung Klage einreichen. Der Versicherer lehnte ab. weil es sich um einen beruflichen Schaden handelte, der Mann aber nur eine Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte. Die Ablehnung war rechtens.

Mitversicherung volljähriger, berufstätiger Kinder?

Ein junger Mann wurde aus seinem laufenden Auto gelockt und dann von mehreren Männern gleichzeitig überfallen. Er versuchte zurück ins Auto zu kommen und wegzufahren, was ihm auch gelang. Anschließend ging der junge Mann juristisch gegen die Täter vor, seine zivilrechtlichen Ansprüche wurden an das Strafverfahren gekoppelt. Der Rechtsschutzversicherer seines Vaters (es bestand eine Familien-Rechtsschutzversicherung) wollte dafür nicht aufkommen. Der junge Mann sei nicht mehr mitversichert, weil er zum Tatzeitpunkt volljährig war und eigenes Einkommen bezog.

Der Versicherer musste trotzdem leisten. Laut Allgemeiner Rechtsschutzbedingungen gilt die Mitversicherung für „alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer“. Dazu gehören auch wer gerade in ein Auto ein- oder aussteigt.

Mietrechtsschutz auch im Treppenhaus?

Eine Police eines Mannes beinhaltete auch den Mieter-Rechtsschutz. Er klagte gegen seinen Vermieter, weil dieser das Treppenhaus des Hauses nicht streichen lassen wollte. Der Versicherer lehnte die Unterstützung für den Rechtsstreit ab, da das Streitobjekt „Treppenhaus“ nicht mitversichert sei. Es stellte sich jedoch heraus, dass sich der Versicherungsschutz der Rechtsschutz-Police auch auf solche Gebäudeteile erstrecke, die zum Zugang der Mieträume notwendig sind. Zudem war in dem Vertrag keine Einschränkung enthalten, die Treppenhäuser ausschließe.

In der Luft ausgeschlossen, am Boden versichert?

Ein Flugzeug war beschädigt worden. Der Besitzer wollte auf juristischem Wege Schadenersatz vom mutmaßlich Schuldigen erwirken und verlangte die Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung. Diese lehnte ab. weil kein Rechtsschutz für Eigentümer von „Motorfahrzeugen in der Luft“ bestand. Der Mann wollte das nicht akzeptieren, da sich sein Flugzeug zum Zeitpunkt der Beschädigung gar nicht „in der Luft“ befunden hatte. Der Ombudsmann nahm diese Beschwerde jedoch nicht an, weil die Versicherungsbedingungen nicht nur nach dem Wortlaut zu verstehen seien, sondern auch nach dem erkennbaren Zweck. „Ein Versicherungsschutz, der davon abhängt, wo sich das Motorfahrzeug zufällig gerade befindet, würde wenig Sinn machen.“

 

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© Bild von Sora Shimazaki von Pexels