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News und Lesenswertes

KFZ-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit. Frau wirft Fahrzeugschlüssel in den Briefkasten einer KFZ - Werkstatt

Bei vielen Werkstätten ist es üblich, dass KundInnen die Fahrzeugschlüssel in die Briefkästen werfen, damit das Fahrzeug am nächsten Werktag repariert werden kann.

Doch was passiert, wenn Diebe den Briefkasten aufbrechen, den Schlüssel und letztlich das Fahrzeug entwenden? So geschehen in einem Fall, der vor dem Landgericht Oldenburg (Az: 13 O 688/20) gelandet ist. Die eigene Kfz-Versicherung hat den Großteil der Begleichung des Schadens abgelehnt, weil das Einwerfen des Schlüssels „grob fahrlässig“ sei.

Das Gericht sah das jedoch anders. Das Einwerfen eines Schlüssels in den Briefkasten eines Autohauses gilt zwar durchaus als grob fahrlässig, es kommt aber auf die konkreten Umstände an. Entscheidend ist, ob der Schlüssel leicht aus dem Briefkasten gefischt werden kann oder andere Umstände vermuten lassen, dass Schlüssel im Briefkasten nicht sicher ist.

Hier aber befand sich der Briefkasten im direkten Eingangsbereich, dieser lag zurückgesetzt, sozusagen in das Gebäude hineingezogen und die Überdachung ragt weit nach vorn hinaus. Die KundIn hat also zurecht annehmen dürfen, dass der Briefkasten sich in einem „geschützten Bereich“ befindet. Zudem er auch stabil und tief genug gewesen sei. Die Versicherung musste den Schaden übernehmen.

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© Foto von Brett Jordan von Pexels