Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt werden, können Sie nicht verpflichtet werden, Ihre eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um den Unfallgegner finanziell zu entlasten. Grundsätzlich müssen die UnfallverusacherInnen die Kosten für die Schadensbeseitigung tragen.
Man sei zwar als Geschädigte verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, das bedeutet aber nicht, dass man auch die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung. Schon alleine die Beitragserhöhung der Versicherungsprämie sei den Geschädigten nicht zuzumuten, so der BGH im Jahr 2020.